Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MT DETAILING Inh. Marc Trägner
- §1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen, Pflegen und Aufbereiten von Kraftfahrzeugen.
- §2 Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach Auftragslage.
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen oder einen schriftlichen Auftrag zu erteilen.
- §3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor diesem vereinbarten Termin dieser von einer Seite der Geschäftsparteien gekündigt wird.
b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
c) Schadensersatzansprüche ergeben sich wohl aus §3a, nicht aber aus §3b.
- §4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden/Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben sind.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.
- §5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit bei Übergabe des Fahrzeuges geltend gemacht werden.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung liegt und keine Mutwilligkeit vorliegt.
c) Bei berechtigten Reklamationen hat der Dienstleister für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
d) Reklamationen sind unverzüglich schriftlich am Übergabeort vom Geschädigten im Beiseins vom Dienstleister vorzubringen.
- §6 Haftung und Garantie
a) Der Dienstleister übernimmt die volle Haftung bei Schäden, die durch seine Arbeit am Fahrzeug mutwillig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, außer §6b, §6c und §6d.
b) Bei Lackschäden, die durch den Dienstleister verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., kann der Dienstleister nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensansprüchen herangezogen werden.
c) Bei beschädigten/defekten KFZ-Teilen wie z.B. schadhaften Felgen, Antennen, Außenspiegeln, losen und schadhaften Interieur, Zubehör, das im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht war oder lose im Fahrzeug lag und das bei der Aufbereitung/Pflege verloren geht bzw. beschädigt oder zerstört wird, wird nicht für Ausgleich gesorgt, siehe §5b.
d) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hierzu muss der Kunde schriftlich in der Auftragsbestätigung informiert werden und akzeptiert mit der AGB diese möglichen Schäden zu seiner Last.
e) Eine Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen, siehe §6b, §6c, §6d.
f) Der Dienstleister übernimmt keine Garantie auf Erfolg von Arbeiten, die im Vorhinein schon an einem Erfolg zweifeln lassen. Über diesen Umstand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch, spätestens bei der Abgabe der Auftragsbestätigung unterrichtet.
g) Bei empfindlichen Elektrobauteilen wie z.B. Steuerungen, Alarmanlagen, Auto HiFi-Anlagen, etc. ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Dienstleister zu melden und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
h) Bei der Entfernung von Folien, Fahrzeugbeschriftungen etc. kann es zu Lackbeschädigungen kommen, u.a. abhängig von der abzulösenden Folie. Für diese eventuell entstehenden Beschädigungen übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung.
- §7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind vom Kunden Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell die Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Dienstleisters, sowie seiner Kundschaft.
- §8 Preise / Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeine nach dem Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe vor Beginn der Reinigung/Aufbereitung.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen (Preislisten etc.) vom Dienstleister dienen lediglich zur Orientierung und können, je nach Fall, stark von den tatsächliche Preisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
d) Der Kunde/Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalvereinbarung.
- §9 Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände
- §10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
- §11 Kleinunternehmer-Regelung